Ihre Steuerkanzlei in Weinheim
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Zur Frage, ob Zuschüsse des Arbeitgebers zur privaten Zusatzkrankenversicherung seiner Arbeitnehmer nicht als Barlohn, sondern als Sachbezug zu behandeln und somit erst dann zu versteuern sind, wenn die 44 Euro-Freigrenze in § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG überschritten ist, ist ein Revisionsverfahren beim BFH (Az.: VI R 16/17) anhängig.
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