Ihre Steuerkanzlei in Weinheim
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Mit dem Antrag auf Dauerfristverlängerung haben Unternehmer einen Monat länger Zeit, die Umsatzsteuer-Voranmeldung abzugeben; auch die Umsatzsteuer braucht dann erst später gezahlt zu werden.
Unternehmer mit monatlicher Abgabe der Voranmeldungen, die erstmalig eine Dauerfristverlängerung in Anspruch nehmen wollen, müssen dafür den entsprechenden Antrag bis zum 10.02.2017 an das Finanzamt übermitteln. Grundsätzlich ist bis zu diesem Zeitpunkt eine Sondervorauszahlung in Höhe von 1/11 der Summe der Vorauszahlungen des Vorjahres zu entrichten.
(Siehe hierzu z. B. das BMF-Schreiben vom 19.10.2016 - III C 3 - S 7344/16/10002, BStBl 2016 I S. 1149, mit Vordruckmustern)
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