Ferienjobs: Wann Steuern und Sozialabgaben fällig werden!
12.07.2017
Viele Schüler und Studenten nutzen die Sommer- oder Semesterferien, um Geld zu verdienen. Dabei sollten sie bedenken, dass auch Steuern und Sozialabgaben anfallen können.
1. Der ganz "normale" Minijob (Geringfügige Beschäftigung)
Wer einen Minijob hat, zahlt weder Lohnsteuer noch Sozialversicherungsbeiträge, wenn man nicht mehr als 450 Euro im Monat verdient Allerdings müssen sich studentische Minijobber - ebenso wie alle anderen - dafür ausdrücklich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen.