Ihre Steuerkanzlei in Weinheim
02.03.2017
Nutzen mehrere Steuerpflichtige ein häusliches Arbeitszimmer gemeinsam, ist die Höchstbetragsgrenze von 1.250 Euro personenbezogen anzuwenden, sodass jeder von ihnen seine Aufwendungen hierfür bis zu dieser Obergrenze einkünftemindernd geltend machen kann. Dies hat der BFH mit zwei Urteilen vom 15.12.2016 VI R 53/12 und VI R 86/13 entschieden und dabei seine Rechtsprechung zu § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 2 EStG zugunsten der Steuerpflichtigen geändert.
28.02.2017
Ein von einem gemeinnützigen Karnevalsverein in der Karnevalswoche durchgeführtes Kostümfest ist kein Zweckbetrieb. Nach dem Urteil des BFH vom 30.11.2016 V R 53/15 unterliegen die Einkünfte aus der Veranstaltung daher der Körperschaftsteuer und die Umsätze dem Umsatzsteuerregelsatz.
23.02.2017
Erhält eine GmbH eine Erbschaft, ist der Erwerb für die GmbH nach dem Urteil des BFH vom 06.12.2016 I R 50/16 auch dann körperschaftsteuerpflichtig, wenn der Erbanfall zugleich der Erbschaftsteuer unterliegt.
21.02.2017
Die Anzahl der Leiharbeiter in Deutschland steigt, im letzten Jahr waren es fast eine Million. Beschäftigte von Zeitarbeitsfirmen müssen damit rechnen, kurzfristig an einem anderen Arbeitsplatz eingesetzt zu werden. Dennoch geht die Finanzverwaltung oft von einem dauerhaften Arbeitsplatz aus und berücksichtigt weniger Werbungskosten. Das könnte sich jetzt ändern, informiert der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL).
16.02.2017
Wie bekannt geworden ist, haben sich die Koalitionsfraktionen darauf geeinigt, den Grenzwert für die Sofortabschreibung von geringwertigen Wirtschaftsgütern von 410 Euro auf 800 - 1.000 Euro anzuheben. Dies soll noch vor der Sommerpause vom Bundestag beschossen werden.
15.02.2017
Nutzungsentgelte und andere Zuzahlungen des Arbeitnehmers an den Arbeitgeber für die außerdienstliche Nutzung eines betrieblichen Kfz mindern den Wert des geldwerten Vorteils aus der Nutzungsüberlassung. Dies hat der BFH mit zwei Urteilen vom 30.11.2016 (VI R 2/15 und VI R 49/14) zur Kfz-Nutzung für private Fahrten und für Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte entschieden. Der BFH hat dabei seine Rechtsprechung zugunsten der Stpfl.
14.02.2017
Auf der Jahrespressekonferenz des BFH sorgte eine Nachricht für besonderen Wirbel: Der BFH verwirft den Sanierungserlass des BMF. Begründung: Die darin vorgesehene ertragsteuerliche Begünstigung von Sanierungsgewinnen verstößt gegen den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung. Auf den ersten Blick keine guten Nachrichten für Unternehmen in der Krise.
10.02.2017
Die im Sanierungserlass des BMF vorgesehene Steuerbegünstigung von Sanierungsgewinnen verstößt gegen den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung. Diese Entscheidung des Großen Senats des BFH vom 28.11.2016 GrS 1/15 ist von grundlegender Bedeutung für die Besteuerung insolvenzgefährdeter Unternehmen.
09.02.2017
Nach dem BMF-Schreiben vom 06.02.2017 - IV C 4 - S 2223/07/0012 ist es gemeinnützigen Organisationen freigestellt, wie sie künftig Zuwendungsbestätigungen übermitteln wollen. Eine Übermittlung mit Brief bleibt nach wie vor möglich. Die Übermittlung per E-Mail kommt als rasches und effizientes Mittel der Kommunikation hinzu.
07.02.2017
Zahlt der Stillhalter bei einem Optionsgeschäft einen Barausgleich, führt dies zu einem steuerlich zu berücksichtigenden Verlust. Dies hat der BFH in seinem Urteil vom 20.10.2016 VIII R 55/13 entschieden.
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