Ihre Steuerkanzlei in Weinheim
04.04.2017
Ein vom Erblasser (bisher) nicht geltend gemachter Pflichtteilsanspruch gehört zu seinem Nachlass und unterliegt bei seinem Erben der Besteuerung aufgrund Erbanfalls. Dies hat der BFH mit Urteil vom 07.12.2016 II R 21/14 entschieden. Damit entsteht die Erbschaftsteuer bereits mit dem Tode des Pflichtteilsberechtigten, ohne dass es auf die Geltendmachung des Anspruchs durch dessen Erben ankommt.
30.03.2017
Mit Urteil vom 19.01.2017 VI R 75/14 hat der BFH entschieden, dass Steuerpflichtige sog. außergewöhnliche Belastungen (z. B. Krankheitskosten) weitergehend als bisher steuerlich geltend machen können.
28.03.2017
Der BFH hat mit Urteil vom 25.01.2017 II R 26/16 entschieden, dass eine nichtrechtsfähige Stiftung nicht der Ersatzerbschaftsteuer unterliegt.
23.03.2017
Der BFH sieht es als zweifelhaft an, ob die sog. Hinzurechnungsbesteuerung von Zwischeneinkünften mit Kapitalanlagecharakter in Drittstaatensachverhalten vollständig mit dem Unionsrecht vereinbar ist. Der BFH hat daher in einem Verfahren zu einer Zwischengesellschaft mit Sitz in der Schweiz den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) angerufen (Beschluss vom 12.10.2016 I R 80/14). Die nunmehr vom EuGH zu klärende Streitfrage kann allgemein für Beteiligungen an Gesellschaften mit Sitz außerhalb der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) von Bedeutung sein.
21.03.2017
Wurden einem gesetzlich Krankenversicherten Kosten für zusätzliche gesundheitsfördernde Maßnahmen im Rahmen eines vom o. g. Urteil umfassten Bonusprogrammes erstattet, werden die betroffenen Personen im Laufe des Jahres 2017 eine entsprechende Papierbescheinigung von Ihrer Krankenversicherung erhalten. Diese Bescheinigung ist beim zuständigen Finanzamt einzureichen. Sie ist Voraussetzung und Grundlage für eine Prüfung der Einkommensteuerfestsetzungen durch das Finanzamt. Eines Einspruchs der betroffenen Personen bedarf es hierfür nicht.
16.03.2017
Bund und Länder haben sich einvernehmlich auf Kriterien zur steuerlichen Aufarbeitung vergangener Cum/Cum-Gestaltungen verständigt. Die Finanzämter der Länder können damit flächendeckend und nach einheitlichen Kriterien Cum/Cum-Transaktionen aufgreifen, die vor der Gesetzesänderung bis zum 31. Dezember 2015 durchgeführt wurden. Die unrechtmäßige Anrechnung bzw. Erstattung von Kapitalertragsteuer wird auf diesem Wege verhindert. Die Steuereinnahmen von Bund und Ländern werden gesichert.
14.03.2017
Am 29.10.2014 verpflichtete sich die Bundesrepublik Deutschland neben zahlreichen anderen Ländern zur Umsetzung eines Austausches von Informationen zur Bekämpfung grenzüberschreitender Steuerhinterziehung sowie sonstiger Formen mangelnder Steuerdisziplin. Das Abkommen verpflichtet Finanzinstitute (beginnend ab Herbst 2017 bzw. 2018) zur Meldung von Informationen über Finanzvermögen, welches für Steuerpflichtige aus am Informationsaustausch teilnehmenden Ländern und Gebieten verwaltet wird, an die deutsche Steuerverwaltung.
09.03.2017
Mehr als 50 Jahre hat es gedauert. Jetzt haben sich die Koalitionsfraktionen darauf verständigt, die Grenze für sog. geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) von 410 Euro auf 800 Euro anzuheben. Davon profitieren Unternehmer, die kleine Anschaffungen direkt im Jahr des Erwerbs als Betriebsausgabe absetzen können. Bisher mussten Gegenstände mit einem Wert von mehr als 410 Euro jahrelang in der Buchhaltung mitgeschleppt werden. Die aktuelle Änderung ist ein echter Beitrag zur Bürokratieentlastung.
07.03.2017
Hauseigentümer aufgepasst: Wer es trotz erheblicher Bemühungen nicht schafft, seine Immobilien zu vermieten, kann mit einem teilweisen Erlass der Grundsteuer B rechnen. Ein Antrag auf Erlass der Grundsteuer für das Jahr 2016 muss bis spätestens zum 31. März 2017 bei den Städten und Gemeinden eingegangen sein. Betroffene Immobilienbesitzer sollten die Frist nicht verstreichen lassen!
Copyright © 2024 Steuerberaterin Roswitha Dauner - Weinheim